Privatkunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lüft GmbH & Co. KG – www.lueft-shop.de
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für
alle Kaufverträge zwischen uns (Lüft GmbH & Co. KG, In den Vierzehn
Morgen 1-5, 55257 Budenheim, Deutschland, Geschäftsführer Jost Körte,
Anne Rockenbach, Telefon 06139 / 2936-0, Telefax 06139 / 2936-11,
E-Mail: info@lueft.de, Amtsgericht Mainz HRA 46309,
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 149056362) und den in Abs. 2
bezeichneten Kunden, die über unseren Online-Shop www.lueft.de/shop
abgeschlossen werden.
(2) Die AGB gelten nur für Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sind. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Unternehmer bitten wir, die Bestellungen über den Kundenlogin für Business-Kunden zu nutzen. Für Unternehmer gelten ausschließlich unsere AGB für Unternehmer, abrufbar unter http://www.lueft.de/shop/unternehmen ; dies gilt auch, wenn der Unternehmer in Kenntnis oder Unkenntnis seiner Unternehmereigenschaft über den Zugang von Privatkunden seine Bestellung durchführt.
(3) Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird für jedes einzelne Geschäft, ausdrücklich durch uns schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Sie können aus unserem Sortiment Verkehrstechnik-Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb“ in einem sogenannten Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie einen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung können Sie die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn Sie durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptieren und dadurch Bestandteil Ihres Antrages wird.
(2) Mit der Präsentation unserer Waren und der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung ist noch kein verbindliches Angebot unsererseits verbunden. Erst Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei uns aufgeben, senden wir Ihnen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail zu, mit der wir den Eingang Ihrer Bestellung bestätigen und deren Einzelheiten aufführen (Bestellbestätigung) und die Sie über die Funktion „Drucken“ ausdrucken können. Diese automatisch versandte Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag mit uns kommt erst dann zustande, wenn wir Ihnen die Annahme Ihrer Bestellung mit einer zweiten E-Mail (Annahmebestätigung) bestätigen. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
(3) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
§ 3 Lieferung, Warenverfügbarkeit
(1) Sind zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung keine Exemplare des von Ihnen ausgewählten Produkts verfügbar, so teilen wir Ihnen dies unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sehen wir von einer Annahme Ihrer Bestellung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
(2) Ist das von Ihnen in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilen wir Ihnen dies ebenfalls unverzüglich mit. Bei einer Verzögerung von mehr als zwei Wochen nach Bestellung haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen sind auch wir in diesem Fall berechtigt, uns vom Vertrag zu lösen. Hierbei werden wir eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstatten.
§ 4 Preise und Versandkosten
(1) Alle Preise, die auf unserer Website angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die entsprechenden Versandkosten werden Ihnen im Bestellformular angegeben und sind von Ihnen zu tragen, soweit Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
(3) Der Versand der Ware erfolgt mit einem von uns frei wählbaren Logistikunternehmen, es sei denn, Sie haben bei Ihrer Bestellung eine besondere Versandart oder ein besonderes Versandunternehmen ausgewählt (die Option steht unter Umständen nur bei bestimmten Produkten zur Verfügung). Das Versandrisiko tragen wir. Die entsprechenden Versandkosten werden Ihnen im Bestellprozess angegeben.
(4) Im Falle eines Widerrufs haben Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.
§ 5 Zahlungsmodalitäten
(1) Im Bestellprozess werden Ihnen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Auswahl gegeben. Je nach Auswahl können zusätzliche Kosten entstehen, welche Ihnen entsprechend angezeigt werden. Mit Auswahl einer bestimmten Zahlungsart stimmen Sie der Erhebung und Speicherung hierfür notwendiger Daten zu. Diese erfolgen in jedem Fall unter Berücksichtigung der gesetzlichen Datenschutzrechtsbestimmungen.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommen Sie bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall haben Sie und Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
(3) Ihre Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch uns nicht aus.
§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Lüft GmbH & Co. KG unbestritten sind.
(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind Sie nur insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Lieferung
(1) Die Lieferung erfolgt an die von Ihnen angegebene Lieferanschrift.
(2) Ist durch höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag) die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist unsere Leistungspflicht ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden von uns erstattet.
(3) Wir können außerdem die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu Ihrem Interesse an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von uns erstattet.
(4) Die Ware verlässt unser Lager in einwandfreiem Zustand und ist gegen Transportschäden geschützt. Die Ware ist gegen Versandschäden versichert und der Zustand wird vor Versand dokumentiert und fotografiert. Bitte prüfen Sie daher den Versandkarton auf Beschädigungen, bevor Sie ihn öffnen, und fotografieren Sie eventuelle Schäden an der Verpackung. Sollte in diesem unwahrscheinlichen Fall außer der Verpackung auch das Produkt beschädigt sein, muss dies vor Ort dem Logistikunternehmen kommuniziert werden. Bitte kontaktieren Sie uns außerdem per E-Mail unter info@lueft.de oder telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 8 und 15 Uhr unter +49 61 39 29 36-0
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen Sie bestehender Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware in unserem Eigentum. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen Sie die Ware weder weiterveräußern noch über die Ware verfügen; insbesondere dürfen Sie Dritten vertraglich keine Nutzung an der Ware einräumen.
(2) Sie sind verpflichtet, die Ware während des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.
(3) Sie sind während des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, uns einen etwaigen Zugriff Dritter auf die Ware (z.B. im Falle einer Pfändung) sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
(4) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten durch Sie, insbesondere bei Zahlungsverzug oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach Absatz 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
§ 9 Sachmängelgewährleistung, Garantie
(1) Wir haften für Sachmängel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.
(2) Eine Garantie gewähren wir nur, wenn dies ausdrücklich zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde. Eine etwaige Herstellergarantie (Garantie eines von uns verschiedenen Herstellers) stellt keine Übernahme einer Garantie durch uns dar. Ansprüche aus einer Herstellergarantie sind daher stets gegen den Hersteller zu richten. Etwaige Gewährleistungsrechte gegen uns bleiben davon unberührt.
§ 10 Haftung
(1) Ansprüche von Ihnen auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche von Ihnen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn diese einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche von Ihnen aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter (Lüft GmbH & Co. KG) eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat oder den Mangel arglistig verschwiegen haben sollte. Das Gleiche gilt, soweit wir mit Ihnen eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 11 Urheberrecht
Die auf dieser Webseite gezeigten, urheberrechtlich geschützten oder sonst durch gewerbliche Schutzrechte gesicherten Inhalte, Werke, Abbildungen und Darstellungen dürfen nicht vervielfältigt, verbreitet, verarbeitet oder verwertet werden, es sei denn, das Urhebergesetz bzw. das einschlägige Schutzgesetz erlaubt dies.
§ 12 Widerrufsbelehrung
(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines
Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über
das wir nach Maßgabe des gesetzlichen Musters informieren.
Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz
(3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.
Unternehmen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lüft GmbH & Co. KG für den Verkauf von Waren
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen zwischen uns (Lüft GmbH & Co. KG, In den Vierzehn Morgen 1-5, 55257 Budenheim, Deutschland, Geschäftsführer Jost Körte, Anne Rockenbach, Telefon 06139 / 2936-0, Telefax 06139 / 2936-11, E-Mail: info@lueft.de, Amtsgericht Mainz HRA 46309, Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 149056362) und unseren Kunden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Die AGB gelten
insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung
beweglicher Sachen (im Folgenden auch: „Ware“), ohne Rücksicht darauf,
ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§
433, 651 BGB) und ohne Rücksicht darauf, ob der Verkauf über unseren
Online-Shop oder in sonstiger Weise zustande kommt. Die AGB gelten in
ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige
Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit
demselben Kunde, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie
hinweisen müssten; über Änderungen unserer AGB werden wir den Kunden in
diesem Fall unverzüglich informieren.
(3) Unsere AGB gelten
ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit
Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich
zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall,
beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die
Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
(4) Im Einzelfall
getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB.
Solche Vereinbarungen bedürfen eines schriftlichen Vertrages oder
unserer schriftlichen Bestätigung.
(5) Rechtserhebliche
Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns
gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung
von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher
Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige
Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften im Zeitpunkt
des Vertragsschlusses, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar
abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern
sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine
bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge können wir
innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.
(2) Allein
maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden ist der
schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser AGB.
Mündliche Zusagen von uns vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich
unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch
den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils
ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
Garantien bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Abweichende
Vereinbarungen oder Zusagen aus vorherigen Verträgen mit demselben
Kunden, insbesondere Garantien, Preisnachlässe oder Lieferfristen,
gelten, soweit nicht ausdrücklich ein anderes vereinbart wurde, nicht
automatisch für die folgenden Verträge fort.
(3) Diese AGB
gelten insbesondere auch für Bestellungen in unserem Online-Shop
(www.lueft-shop.de). Mit der Präsentation unserer Waren und der
Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung auf unserer Internetseite ist
noch kein verbindliches Angebot unsererseits verbunden. Erst die
Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines
Kaufvertrages dar. Wenn der Kunde eine Bestellung bei uns aufgeben,
senden wir Ihnen an die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse eine
E-Mail zu, mit der wir den Eingang der Bestellung bestätigen und deren
Einzelheiten aufführen (Bestellbestätigung). Diese automatisch versandte
Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes dar, sondern soll
nur über den Eingang der Bestellung bei uns informieren. Erst mit einer
separat versandten zweiten E-Mail (Annahmebestätigung) wird das Angebot
angenommen. Der Annahme steht es gleich, wenn wir die Ware an den
Kunden versenden.
(4) Ergänzungen und Abänderungen der
getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder
Prokuristen sind die Mitarbeiter von uns nicht berechtigt, hiervon
abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform
genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder
per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt
wird.
(5) Angaben von uns zum Gegenstand der Lieferung oder
Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen
und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B.
Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht
die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue
Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten
Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der
Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen,
die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische
Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch
gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum
vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
(6) Wir
behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen
Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung
gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten,
Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln
vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von
uns weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie
bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er
hat auf Verlangen von uns diese Gegenstände vollständig an uns
zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie
von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder
wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
(7) Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von Laufzeit,
Fertigungslosgrößen und/oder Abnahmeterminen können wir spätestens drei
Monate nach Auftragsbestätigung eine verbindliche Festlegung hierüber
verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht nach, sind wir
berechtigt, eine angemessene Frist zu setzen und nach deren fruchtlosem
Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu fordern.
(8) Steht dem Kunden das Recht zur freien Kündigung zu (§ 649 BGB bzw.
§§ 651, 649 BGB), gilt § 649 Satz 3 BGB mit der Maßgabe, dass bei einer
Kündigung ab 24 Stunden vor Produktionsbeginn 50%, ab 10 Tagen vor
Produktionsbeginn 35% und ansonsten 10% der auf den noch nicht
erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung
zustehen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und
Rechtsfolgen, insbesondere die Möglichkeit, eine tatsächlich höhere oder
niedrigere Vergütung nachzuweisen.
(9) Uns vom Kunden
überlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag oder zur
Durchführung geführt haben, werden auf Wunsch und auf seine Kosten
zurückgesandt; sonst sind wir berechtigt, sie drei Monate nach Abgabe
des Angebotes zu vernichten.
(10) Sind zum Zeitpunkt der
Bestellung des Kunden keine Exemplare des vom Kunden ausgewählten
Produkts verfügbar, so teilen wir dies dem Kunden mit. Ist das Produkt
dauerhaft nicht lieferbar, sehen wir von einer Annahme der Bestellung
ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
(11) Ist
das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend
nicht verfügbar, teilen wir dies dem Kunden ebenfalls unverzüglich mit.
Bei einer Verzögerung von mehr als zwei Wochen nach Bestellung hat der
Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen sind auch wir in
diesem Fall berechtigt, uns vom Vertrag zu lösen. Hierbei werden wir
eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden erstatten.
§ 3 Preise, Zahlung, Fälligkeit
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere
jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Listenpreise.
Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise
verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlich geschuldeten
Mehrwertsteuer. Der Kunde trägt die Verpackungskosten. Beim Versand
trägt der Kunde die Transportkosten ab Werk bzw. Lager und die Kosten
einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle,
Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der
Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück, sie werden Eigentum des
Kunden; ausgenommen sind Paletten.
(2) Ist nichts gesondert
vereinbart, sind die Beträge innerhalb von 5 Bankarbeitstagen nach
Vertragsschluss zu zahlen. Der Kunde kommt anschließend automatisch in
Zahlungsverzug; einer gesonderten Zahlungsaufforderung bedarf es nicht.
Wir sind berechtigt, für den Fall des Zahlungsverzuges, Zinsen in Höhe
von 8 Prozentpunkten über den Basiszinssatz p.a. mit Beginn des Verzuges
geltend zu machen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens,
insbesondere Rechtsanwaltskosten, behalten wir uns ausdrücklich vor.
(3) Soweit den vereinbarten Preisen unsere Listenpreise zugrunde liegen
und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss
erfolgen soll, gelten unsere bei Lieferung gültigen Listenpreise
(jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).
(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die
Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig,
soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen
oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages
Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden
wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung
unserer offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen
Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die
derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
§ 4 Materialbeistellung
(1) Ist der Kunde zur Lieferung von Materialien verpflichtet, so sind
diese auf seine Kosten und auf seine Gefahr mit einem angemessenen
Mengenzuschlag von mindestens 5% rechtzeitig und in einwandfreier
Beschaffenheit anzuliefern. Es obliegt dem Kunden, für die
Mangelfreiheit des Materials sicherzustellen. Für Mängel des Materials,
die sich auf die gefertigte Ware fortwirken, haften wir nicht, es sei
denn, der Mangel am Material war offensichtlich. Ist der Kunde zur
Stellung von Maschinen, Maschinenteile, Formen oder zur Angabe von
Zeichnungen oder sonstiger Daten und Angaben verpflichtet, sind diese
uns rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Bei
Nichterfüllung oder Verzögerung der in Abs. 1 genannten Lieferung
verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wir sind nach den
gesetzlichen Bestimmungen zur Geltendmachung unseres Schadens
berechtigt.
§ 5 Lieferung und Lieferzeit
(1) Lieferungen erfolgen ab Werk. Auf Verlangen und auf Kosten des
Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt
(Versendung). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir
berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen,
Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
(2) Von uns in
Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen
gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste
Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern
Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und
Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur,
Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
Lieferfristen beginnen frühestens nach Eingang aller für die Ausführung
des Auftrages erforderlichen Unterlagen, der Anzahlung und der
rechtzeitigen Materialbeistellungen, soweit diese vereinbart wurden.
(3) Wir können – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden – vom
Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine
Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum
verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen uns
gegenüber nicht nachkommt.
(4) Wir haften nicht für
Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese
durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
nicht vorhersehbare Ereignisse (zB. Betriebsstörungen aller Art,
Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung,
Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an
Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der
Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche
Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige
Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu
vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder
Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung
nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern
sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer-
oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die
Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch
unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag
zurücktreten.
(5) Wir sind nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
- die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
- die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
- dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder
zusätzliche Kosten entsteht (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme
dieser Kosten bereit).
(6) Geraten wir mit einer Lieferung
oder Leistung in Verzug oder wird uns eine Lieferung oder Leistung,
gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist unsere Haftung auf
Schadensersatz nach Maßgabe des § 9 dieser AGB beschränkt.
(7) Unterauftragnehmer können wir ohne Zustimmung des Kunden beauftragen.
§ 6 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis
ist Sitz unseres Unternehmens, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Schulden wir auch die Installation, Aufstellung oder sonstige
Anbringung, ist Erfüllungsort der Ort, an dem dies zu erfolgen hat.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe der Ware auf
den Kunden über. Bei Versendung geht die Gefahr bereits mit Übergabe der
Ware (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den
Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn
Teillieferungen erfolgen, wir noch andere Leistungen (z.B. die
Installation) übernommen haben oder wir die Ware selbst liefern. Soweit
eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend.
Im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen
Vorschriften des Werkvertragsrechts. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es
gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
(3) Kommt der
Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder
verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden
Gründen, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens
einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür
berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v. 0,75% des
Netto-Auftragswertes pro Kalendertag, beginnend mit der Mitteilung der
Versandbereitschaft der Ware. Die Geltendmachung und der Nachweis
weiterer oder geringerer Kosten bleibt jeder Partei vorbehalten.
(4) Die Sendung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden
und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und
Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
(5) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Ware als abgenommen, wenn
- die Lieferung oder Leistung erfolgt ist,
- die Lieferung oder Leistung vollständig und – von unwesentlichen
Mängeln abgesehen – mangelfrei ist; führt die Verletzung der
Rügeobliegenheit (vgl. § 8 Abs. 4 der AGB) des Kunden zum Ausschluss der
Gewährleistungsrecht, gilt die Ware als frei von Mängeln; und
- eine von uns gesetzte Frist zur Abnahme erfolglos abgelaufen ist.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und
künftigen Forderungen aus dem gegenständlichen Vertrag und aller
laufenden Geschäftsbeziehungen mit demselben Kunden (gesicherte
Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor
vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte
verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe
Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
(3) Bei
vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des
fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen
Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des
Eigentumsvorbehalts herauszuver-langen. Das Herausgabeverlangen
beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind
berechtigt, die Ware heraus-zuverlangen und uns den Rücktritt
vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir
diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunde zuvor erfolglos eine
angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige
Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(4) Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren
im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu
verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden
Bestimmungen:
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf
die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren
entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller
gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit
Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum
im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder
verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das
Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses
entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt
insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß
vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung
an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung
der abgetretenen Forderungen.
(c) Zur Einziehung der
Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns,
die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug
gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist
und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies
aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum
Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere
Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden
Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§ 8 Mängelansprüche des Kunden
(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln
(einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage
oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen
Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In
allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei
Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§
478, 479 BGB).
(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor
allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als
Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle
Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind; es
macht hierbei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung vom Kunden,
vom einem anderen Hersteller oder von uns stammt.
(3) Soweit
die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen
Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt. Für öffentliche
Äußerungen Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir keine Haftung.
(4) Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er den
gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB)
nachgekommen ist. Die §§ 377, 381 HGB gelten auch, wenn der Kunde
Unternehmer ist oder Werkrecht zur Anwendung kommt. Zeigt sich bei der
Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich
schriftlich Anzeige zu machen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße
Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht
angezeigten Mangel ausgeschlossen.
(5) Liegt ein Mangel vor,
können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des
Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache
(Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den
gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu
machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist
jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des
Kaufpreises zurückzubehalten.
(7) Der Kunde hat uns die zur
geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben,
insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im
Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach
den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung
beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten
Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
(8) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn
tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein
Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können
wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunde ersetzt verlangen.
(9) In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit
oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht,
den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv
erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen
Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu
benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir
berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen
Vorschriften zu verweigern. Ein darüberhinausgehendes
Selbstvornahme-recht ist ausgeschlossen.
(10) Wenn die
Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom
Kunde zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den
gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom
Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem
unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.
(11)
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher
Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 9 und sind im Übrigen
ausgeschlossen.
§ 9 Sonstige Haftung
(1)
Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen
nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von
vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen
gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haften wir –
gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall
ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus
Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen
Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit
der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden
nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Wegen einer
Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur
zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten
haben.
§ 10 Schutzrechte
(1) Ist die Ware
nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von
beigestellten Teilen des Kunden zu fertigen, so steht der Kunde dafür
ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Bei
einer Verletzung dieser Pflicht hat der Kunden uns bei der Abwehr von
Ansprüchen Dritter zu unterstützen, uns auf erste Anforderung von allen
damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen des Dritten freistellen und
uns jeglichen Schaden einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung
anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten zu ersetzen. Wir werden den
Kunden darauf hinweisen, soweit uns solche Schutzrechte Dritter bekannt
sind. Behauptet ein Dritter, die von uns herzustellende Ware verletze
ein ihm zustehendes Schutzrecht, so sind wir berechtigt, die weitere
Produktion ohne Prüfung der Rechtslage zu unterbrechen; für die
Verlängerung der Lieferfrist gilt § 5 Abs. 3 und 4 dieser AGB. Ist die
Rechtslage zwischen dem Kunden und dem Dritten nicht nach Setzen einer
angemessenen Frist geklärt und sind die vom Dritten behaupteten
Ansprüche aus unserer Sicht nicht als unberechtigt geltend gemacht
auszuschließen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und
Schadensersatz statt der Leistung nach den gesetzlichen Bestimmungen
geltend zu machen. Die für die Unterbrechung entstehenden Kosten trägt
der Kunde, auch wenn die vom Dritten behaupteten Rechte ihm nicht
zustanden. Etwaige Ansprüche, die wir gegen den Dritten haben, werden
wir jedoch dem Kunden abtreten.
(2) Jeder Vertragspartner wird
den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen,
falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte
geltend gemacht werden.
(3) Wird Ware anhand von uns
gestalteten Modellen, Formen und Vorrichtungen gefertigt, steht uns an
den gestalteten Modellen, Formen und Vorrichtungen, Entwürfen und
Zeichnungen das Urheberrecht und ggf. weitere gewerbliche Schutzrechte
zu. Der Kunde hat beim Weiterverkauf und in entsprechenden Katalogen
sowie sonstigen Abbildungen oder beschreibenden Darstellungen durch
Anbringen eines Urheberrechtsvermerks auf unser Urheberrecht
hinzuweisen.
(4) Für den Fall, dass die Ware anhand von uns
gestalteten Modellen, Formen und Vorrichtungen gefertigt wurde, ein
gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzen
sollte, werden wir nach unserer Wahl die Ware derart abändern oder
austauschen, dass die Rechte Dritter nicht mehr verletzt werden und die
Ware weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem
Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht
verschaffen. Gelingt uns dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums
nicht, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den
Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des
Kunden unterliegen den Beschränkungen des § 9 dieser AGB.
§ 11 Ansprüche Dritter
Erheben Dritte Ansprüche gegen eine Partei, die zu Regressansprüchen
gegenüber der anderen Partei führen können, ist die betreffende Partei
verpflichtet, dies der anderen Partei rechtzeitig mitzuteilen, die
Grundlagen dieses Anspruchs darzulegen und ihr Gelegenheit zur Abwehr
dieser Ansprüche zu geben. Keine Partei ist ohne Zustimmung oder
Mitwirkung der anderen Partei zur Abgabe eines Anerkenntnisses, zum
Abschluss eines Vergleichs oder zur Zahlung berechtigt. Eine Verletzung
dieser Pflicht führt zum Ausschluss des Regressanspruchs, es sei denn,
die andere Partei hat die Mitwirkung abgelehnt oder die Zustimmung ohne
berechtigten Grund verweigert.
§ 12 Geheimhaltung
(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen
der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus
den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere
Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und
Know-how.
(2) Die Parteien vereinbaren, über solche
vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung
besteht für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung des Vertrags
fort.
(3) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
(a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits
bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass
dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen verletzt werden;
(b) die bei
Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich
bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses
Vertrags beruht;
(c) die aufgrund gesetzlicher
Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde
offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur
Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten
und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
(4) Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen
Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen
zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende
Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien
nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offen legen,
die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese
Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in
arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
(5) Bei Verstoß gegen die vorstehenden Vertraulichkeitsverpflichtungen
ist die handelnden Partei zum Ersatz des entstandenen Schadens
verpflichtet.
§ 13 Verjährung
(1) Die
allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln
beträgt ein Jahr ab Übergabe. Soweit eine Abnahme vereinbart ist,
beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Im Fall der Abnahmefiktion (§ 6
Abs. 5 der AGB) beginnt die Frist nach Ablauf der von uns gesetzten
Frist.
(2) Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk
oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für
ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht
hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen
Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2
BGB). Unberührt bleiben auch gesetzliche Sonderregelungen für dingliche
Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist (§§
438 Abs. 3, 634a Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei
Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).
(3) Die
vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für
vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden,
die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der
regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im
Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen
des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten
gelten für Schadensersatzansprüche des Kunden gem. § 8 ausschließlich
die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem
Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. § 7
unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die
getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder
unwirksam ist.
(2) Ist der Kunde Kaufmann i.S.d.
Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch
internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser
Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen
Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
(3) Soweit der Vertrag
Regelungslücken enthält, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen
rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die
Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages
vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Hinweis:
Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass wir Daten aus dem
Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der
Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, die Daten,
soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B.
Versicherungen) zu übermitteln.
Stand 11.12.2019