Im heutigen Zeitalter der immer stärker werdenden Lärmbelästigung sind Lärmschutzwände bei der Erschließung neuer Wohngebiete unverzichtbar. Um die zukünftigen Anwohner vor schädlicher Lärmbelästigung zu schützen, ist der Bau von aktivem Lärmschutz erforderlich.
Gemäß ZTV-Lsw 06 ist die Lüft Pflanzenwand in der Absorbtionsgruppe A 3 als beidseitig hochabsorbierendes System eingestuft.
Die Lärmbelästigung wird auf ein Minimum reduziert.
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