Radfahrer-Querung – Mindestbreite 2,50 m nach HAV

Querungshilfen für den Radverkehr – normgerecht mit der Lüft Flexinsel

Mit zunehmender individueller Mobilität besteht auch für Radfahrerinnen und Radfahrer wachsender Querungsbedarf. Die HAV (Hinweise zu Straßenverkehrsanlagen) schreibt vor, dass Querungshilfen, die auch vom Radverkehr genutzt werden, eine Mindestbreite von 2,50 m aufweisen müssen.

Das modular aufgebaute Inselsystem Lüft Almodul 125 bildet mit zwei Viertelelementen einen Inselkopf mit einer Breite von 2,50 m. Über Rechteckteile lässt sich die Insel in 50-cm-Schritten verbreitern und verlängern.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • HAV-konform: Mindestbreite 2,50 m für Radfahrer-Querungen
  • Flexibel: Verbreiterung und Verlängerung in 50-cm-Schritten
  • Modular: Flexibeler Inselkopf im Lüft System Almodul
  • Kein Tiefbau: Direkte Montage auf der Fahrbahn
  • Nachhaltig: 100 % Recycling-Kunststoff

FAQ

Welche Mindestbreite muss eine Radfahrer-Querung haben?

Laut HAV muss eine Querungshilfe, die auch vom Radverkehr genutzt wird, mindestens 2,50 m breit sein.

Welches Lüft Produkt erfüllt die Anforderungen an eine Radfahrer-Querung?

Das Inselsystem Almdoul 125 erfüllt mit der Mindestbreite von 2,50 m die HAV-Anforderungen. Das System lässt sich in 50-cm-Schritten verbreitern sowie verlängern und somit an jeden Standort anpassen.

Zusätzliche Informationen finden Sie auf dieser Seite:

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